Schloss Schauenstein oder Oberes Schloss
Entwickelte sich aus dem Wehrturm und den Wehranlagen. Von 1667-1676 wurde der bereits stark zerfallene Bau einer grundlegenden Erneuerung unterzogen. Das heutige Schloss geht auf diesen Um- und Erweiterungsbau zurück. Der durch den Brand von 1742 zerstörte Bau wurde in seinem östlichen Teil in altem Glanz, im südwestlichen Trakt aber bedeutend einfacher wiederhergestellt. Nach Peter Conradin von Plantas Tod wurde der westliche Schlossflügel im Auftrag der Witwe des Verstorbenen in ein Erziehungsheim umgewandelt. Von 1825-1840 dienten die Räumlichkeiten des Schlosses einem Internatsbetrieb.
Quelle: «Fürstenau - Stadt im Kleinstformat»
Hotelbetrieb, Restaurant mit Voranmeldung; Besichtigung daher nicht möglich.
Bischöfliches oder Unteres Schloss
Sicher ist, dass der heute in der Ostecke des Schlosses integrierte Wehrturm oder Bergfried zuerst bestanden hat. Der spätere, mittelalterliche Wohnbau ist im Südwest-Trakt des heutigen Baus zu vermuten. Dieser Bau wurde spätestens im 17. Jahrhundert mit dem Turm verbunden und zwar durch einen wesentlich schwächer konstruierten Mitteltrakt. Zwischen 1709 und 1711 wurde die bauliche Entwicklung unter Bischof Ulrich VII. von Federspiel mit einem Neubau oder mindestens mit einem umfassenden Umbau vorangetrieben.
Nach dem Brand von 1742 wurde das Schloss unter dem baufreudigen und kunstbeflissenen Bischof Josef Benedikt von Rost bald wiederhergestellt, allerdings in einer etwas bescheideneren Ausführung. Das heutige Schloss geht auf diesen barocken Wiederaufbau zurück. 1878 kam es unter Peter von Planta zu baulichen Veränderungen.
Quelle: «Fürstenau - Stadt im Kleinstformat»
Privatbesitz; Besichtigung daher nicht möglich.
Stoffelhaus
1383: In einem Urbar wird eine bischöfliche Besitzung in der Vorburg von Fürstenau erwähnt. Der Kunsthistoriker Erwin Poeschel vermutete als erster, dass es sich bei dieser Besitzung um das heutige Stoffelhaus handeln könnte.
Am Ende des 14. Jahrhunderts ist ausserhalb der Stadtmauern am Südosthang in der Tat ein Gebäude errichtet worden. Im Spätmittelalter fand ein massiver Ausbau des Gebäudes statt. Mitte des 16. Jahrhunderts erfuhr der gotische Bau nochmals einen Umbau. Der an die Nordseite verlegte Hauseingang, dessen Türsturz mit 1549 datiert ist, wurde über einen terrassierten Vorplatz erschlossen. Der gotische Putz und die Dekorationseinfassungen blieben bestehen.
Um 1700 wurde das Gebäude nochmals um zwei Stockwerke erhöht. Das Dach lag nach der barocken Aufstockung deutlich höher als heute.
Während des verheerenden Dorfbrands von 27. Oktober 1742 gingen das Dach und die oberen Geschosse des Stoffelhauses in Flamen auf. Umittelbar danach wurden die Baumstämme für den neuen Dachstuhl gefällt und die Aussenmauern um etwa 1,5 m auf ihre heutige Höhe abgetragen. Die Fassaden erhielten einen Kalkanstrich und die Stadttore wurden aufgehoben. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verputzte man das Stoffelhaus mit einem Rauverputz, einem sogenannten Besenwurf. Anlässlich der 1996 von der Kantonalen Denkmalpflege Graubünden durchgeführten Bauuntersuchung wurden die verschiedenen Phasen freigelegt und auf der Basis dieser Befunde die Süd- und Ostfront neu gestaltet.
Im Innern Malereien aus dem 14. Jahrhundert.
Quelle: «Fürstenau - Stadt im Kleinstformat»
Besichtigung nach telefonischer Vereinbarung: Tel. 081 630 02 32 (Kreisamt Domleschg) oder Tel. 081 655 16 94 (Stiftungsratpräsident lic. iur. D. von Blumenthal).
Pfarrhaus
Mittelalterliche Reste der Stadtmauer in den Kellern des älteren Ostteils. Zum mittelalterlichen Bestand gehörte auch die nördliche Grundmauer des heutigen Haupthauses, ein Stück der alten Umfassungsmauer
Im 17. Jahrhundert wurde das Pfarrhaus vermutlich von der bischöflichen Burg, deren Turm und Wohntrakt miteinander verbunden waren, getrennt. Der Brand von 1742 zerstörte das Haupthaus. Es wurde noch im 18. Jahrhundert wieder aufgebaut.
Die Wetterfahne trägt die Jahreszahl 1819. Kurz zuvor hatte der Bischof das Haus verkauft. Seit 1861 ist es in Privatbesitz.
Quelle: «Fürstenau - Stadt im Kleinstformat»
Privatbesitz; Besichtigung daher nicht möglich.