Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden ist das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung auf ortsübliche Weise und während 30 Tagen zu publizieren. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 liegt vom 9. Januar 2025 bis 8. Februar 2025 zu den offiziellen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung in der Verwaltung der Stadt Fürstenau zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls kann das Protokoll auf der Homepage unter: www.fuerstenau.ch/Publikationen/Protokolle eingesehen werden. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat einzureichen. Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Wenn keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll nach Ablauf der Auflagefrist als genehmigt.

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