Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Stadtgebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten. Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 80.00 und für den zweiten im gleichen Haushalt gehaltenen Hund CHF 160.00. Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf dem Stadtgebiet gehalten, ist die Steuer pro rata, mindestens jedoch für drei Monate, geschuldet. Neue Hunde sind innert 30 Tagen bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Rechnungstellung für die Hundesteuer 2025 erfolgt durch die Stadtverwaltung.