Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 01.01.2011 in Kraft) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignetten versehen sein. Eine Vignette bis 14 kW kostet CHF 60.00. Das Merkblatt „Mobile Heizungen im Freien (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotstrahler etc.)“ finden Sie auf unserer Homepage www.fuerstenau.ch unter Publikationen / Aktuell. Benötigte Vignetten können bei der Stadtverwaltung (081 651 14 88) bestellt werden.

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