25. Juni 2026

Absolutes Feuerverbot

Stufe braun und schwarz (absolutes Feuerverbot) Gas-/Elektrogrills erlaubt

  1. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Stadt Fürstenau ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet (ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums).
  2. Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete sowie auch für die Nutzung von Holz-/Kohlegrills.
  3. Ausgenommen vom Verbot sind:

- Gas-/Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung.

- Hotpods welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

- Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.

  1. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.